IN VIA JUGENDWOHNEN
Was kostet ein Wohnheimplatz?
Den Preis für einen Wohnheimplatz (Unterkunft mit Verpflegung) erfragst Du bitte direkt in den einzelnen Wohnheimen.
Finanzielle Unterstützung für Blockschülerinnen (Berufsschülerinnen im Blockunterricht)
Bei notwendiger auswärtiger Unterbringung wird der Wohnheimaufenthalt während der Blockbeschulung gemäß dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz durch den Schulaufwandsträger finanziert. Die Blockschülerinnen müssen nur einen geringen Eigenanteil tragen.
Voraussetzung hierfür ist ein genehmigter Antrag auf Heimunterbringung. Der Antrag ist direkt an die entsprechende Berufsschule zu stellen. Der Ausbildungsort muss in Bayern liegen.
Eine notwendige auswärtige Unterbringung liegt vor, wenn der Berufsschülerin an aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen die tägliche Rückkehr zum Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht zugemutet werden kann. Dies trifft zu, wenn beim Benutzen öffentlicher Beförderungsmittel die Abwesenheit vom Ort des gewöhnlichen Aufenthalts mehr als 12 Stunden oder die benötigte Zeit für das Zurücklegen des Weges zwischen dem Ort des gewöhnlichen Aufenthalts und der Berufsschule und zurück mehr als drei Stunden beträgt.
Umschülerinnen sowie Auszubildende, deren Ausbildungsstelle außerhalb des Freistaats Bayern liegt, müssen die Unterbringungskosten selbst tragen.
Finanzielle Unterstützung für Dauerbewohnerinnen (Fachschülerinnen, Auszubildende)
Fachschülerinnen und Auszubildende können unter Umständen BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen.
Informationen zur Antragstellung von BAföG
Informationen zur Antragstellung von BAB
Unterstützung bei der Antragstellung erhältst Du direkt in den einzelnen Wohnheimen.