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IN VIA Geschäftsstelle

IN VIA München e. V.
Katholischer Verband für
Mädchen- und
Frauensozialarbeit
Goethestraße 12 / VI
80336 München

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Fax +49 (0) 89 – 28 84 13

info(at)‎invia-muenchen.de

Informationen zum Hinweisgeberschutz (Whistleblower-Richtlinie der EU)

Der IN VIA München e. V. – Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit hat sich hohe Qualitätsstandards gesetzt, um seinen Auftrag professionell, transparent und rechtskonform zu erfüllen. Doch keine Organisation ist vor dem Risiko gefeit, dass etwas falsch läuft und Fehler auftreten. Um dies möglichst zu verhindern, hat IN VIA München e. V. für Hinweisgebende einen vertraulichen Rahmen geschaffen, um Beschwerden und Hinweise auf Verstöße gegen gesetzliche und interne Vorgaben mitteilen zu können. Die Hinweise können die folgenden Elemente betreffen, sind aber nicht auf diese begrenzt: Betrug, Korruption, Straftaten, Verstöße gegen EU-Recht (z. B. Vergabeverfahren), das Verschweigen von Interessenskonflikten oder Machtmissbrauch – inklusive sexuellen Übergriffen.

Wenn jemand eine Beschwerde dieses Inhaltes vorbringen möchte, bitten wir darum zu prüfen, ob zunächst die betreffenden Stellen bei IN VIA München e. V. direkt informiert werden können. Sollte dies aus irgendeinem Grund als nicht ratsam erscheinen, können gemäß der Whistleblower-Richtlinie der EU zwei unterschiedliche Meldekanäle genutzt werden.

Eine Beschwerde kann postalisch an folgende Adresse vorgebracht werden:
Hinweisgeberschutz
IN VIA München e. V. –
Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit
Goethestraße 12
80336 München

Alternativ ist es möglich, über diese Mailadresse eine Nachricht an IN VIA München e. V. zu senden.
hinweisgeber(at)invia-muenchen.de

Bei IN VIA München e. V. sind intern zwei Personen für die Prüfung und ggfs. weitere Untersuchung von Hinweisen zuständig. Die Benennung von zwei Personen aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen soll ein gegenseitiges Controlling im Umgang mit den Hinweisen und das Vermeiden von Interessenskollisionen gewährleisten. Zugriff auf das entsprechende Mailpostfach haben nur die beiden Personen, die für die Bearbeitung von Hinweisen beauftragt sind.

Um eine Prüfung der Beschwerde vornehmen zu können, sollten die Hinweise möglichst alle relevanten Details der betreffenden Angelegenheit enthalten, verfügbare Beweise sowie Angaben dazu, ob die eigene Identität vertraulich bleiben soll. Jede Untersuchung findet ohne Ansehen der Beziehung, die eine Person zu IN VIA München e. V. hat, sowie ohne Ansehen von deren Position oder der Dauer ihres Dienstverhältnisses statt. Es ist auch möglich, die Hinweise anonym zu geben, allerdings ist dann deren Prüfung eingeschränkt, da keine Nachfragen möglich sind. Falls die Möglichkeit einer E-Mail genutzt wird, ist in diesem Fall darauf zu achten, dass die Mailadresse der hinweisgebenden Person keine Rückschlüsse auf die Identität zulässt.

Die Bearbeitungsschritte sind:

  1. Der Erhalt der Beschwerde wird innerhalb von sieben Tagen bestätigt. Bei anonym eingegangen Hinweisen ist eine Bestätigung nicht möglich.
  2. Eine erste Bewertung der gemeldeten Angelegenheit soll binnen zwei Wochen erfolgen. Dauer und Umfang der Bewertung hängen von der Materie des Vorfalls ab. Ggfs. wird eine detailliertere Untersuchung eingeleitet. Wenn nötig, werden noch externe Stellen hinzugezogen.
  3. Falls notwendig, werden vom Hinweisgeber bzw. von der Hinweisgeberin im Zuge der Untersuchung noch weitere Informationen erfragt.
  4. Auf Wunsch der hinweisgebenden Person wird auch ein persönliches Treffen mit den zuständigen Stellen von IN VIA München e. V. ermöglicht.
  5. Nach erfolgter Untersuchung werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet – dies könnte bspw. ein Disziplinarverfahren sein oder die Weitergabe von Informationen an externe Behörden.
  6. Über den Umgang mit den Hinweisen herrscht Transparenz. Nach zwei Wochen erhalten die hinweisgebenden Personen eine schriftliche Benachrichtigung über den Stand der Untersuchung. Falls bis dahin noch keine abschließenden Ergebnisse vorliegen, erfolgt innerhalb von drei Monaten die weitere Mitteilung über den Ausgang der Untersuchung.

Wenn Vertraulichkeit seitens der Hinweisgebenden gewünscht ist, werden alle Anstrengungen unternommen, die Identität vertraulich zu halten. Es kann aber in der Natur einer erteilten Information liegen oder auch durch die Notwendigkeit weiterer Nachforschungen bedingt sein, dass die Identität bekannt wird. In solchen Fällen wird mit den hinweisgebenden Personen vorab besprochen, noch bevor weitere Schritte erfolgen, welche Auswirkungen der Fall auf die Vertraulichkeit haben kann.

IN VIA München e. V. wird allen Meldungen über Fehlverhalten ernsthaft nachgehen. Hinweisgebende Personen sind geschützt davor, dass ihre Beschwerden zu Benachteiligungen führen. Mitarbeitende, die das beschriebene Verfahren nutzen, müssen keine Disziplinarmaßnahmen oder ungerechte Behandlung befürchten, selbst wenn sich ihre Hinweise als unbegründet erweisen sollten. Allerdings behält sich IN VIA München e. V. die Möglichkeit vor, disziplinarisch oder juristisch gegen Hinweisgebende vorzugehen, wenn diese wissentlich falschen Angaben machen.

Weitere Informationen und Hinweise zum Vorgehen im Verdachtsfall finden sich in der Präventionsordnung und dem Krisenleitfaden.